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WERBEAGENTUR  JPZ // Stadthagen
Grafikdesign-Studio & Webdesign-Studio

AGB´s

Werbeagentur JPZ
Janine Paul-Zauder
Am Bahnbrink 8a
31655 Stadthagen
Telefon: +49 (0) 5721 93 88 210
janine@paul-zauder.de


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbungagentur „Werbeagentur & Verlag JPZ“

§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Werbeagentur & Verlag JPZ, Inhaberin Janine Paul-Zauder, Am Bahnbrink 8a, 31655 Stadthagen, (im Folgenden: Werbeagentur JPZ genannt), und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Werbeagentur JPZ nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Werbeagentur JPZ und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Stadthagen. Sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Vertragssprache ist deutsch.
 

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages des Kunden (Auftraggebers) durch Werbeagentur JPZ zustande. Werbeagentur JPZ ist berechtigt, das durch die Bestellung abgegebene Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.
(2) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Werbeagentur JPZ dem Auftraggeber den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung.
(3) Falls nicht anders vereinbart, werden die Arbeitsergebnisse an die an die vom Auftragsgeber angegeben Korrespondenzadresse (email) übermittelt. Angaben über die Erstellungsdauer sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise Abgabetermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.

(4) Werbeagentur JPZ ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen Werbeagentur JPZ.
(5) Werbeagentur JPZ behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von Werbeagentur JPZ zu vertreten ist.
(6) Bei Verzug mit der Annahme hat Werbeagentur JPZ zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann Werbeagentur JPZ Schadenersatz in Höhe von 15 % der vertraglichen Vergütung geltend machen.
(7) Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er Werbeagentur JPZ alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und Werbeagentur JPZ von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

 

§ 4 NUTZUNGSRECHTE
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Werbeagentur JPZ im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Bei der Bestellung von Waren gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein geltenden Listenpreise, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart. Im Empfängerland für das Geschäft erhobene Steuern, Taxen usw. übernimmt Werbeagentur JPZ nicht. Zollerhöhungen etc. nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Prospektangaben bleiben Änderungen ausdrücklich vorbehalten.
(2) Warenlieferungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Werbeagentur JPZ behält sich vor, generell per Nachnahme zu liefern. Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen. Sofern der Sitz des Auftraggebers außerhalb Deutschlands
ist, liefert Werbeagentur JPZ nur gegen Vorkasse.
(3) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Auftraggeber sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart.

 

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferten Waren und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Werbeagentur JPZ, im Falle, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Werbeagentur JPZ im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Werbeagentur JPZ gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(4) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von Werbeagentur JPZ. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 MÄNGELHAFTUNG
(1) Die von Werbeagentur JPZ in Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.
(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von Werbeagentur JPZ schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.
(3) Der Auftraggeber hat bei Eingang unverzüglich die Ware/die Arbeitsergebnisse nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, in jedem Fall vor Fertigung, Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte.
(4) In allen Fällen ist Werbeagentur JPZ sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber gibt Werbeagentur JPZ Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.

 

§ 9 HAFTUNG
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Werbeagentur JPZ unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Werbeagentur JPZ haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Werbeagentur JPZ nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von Werbeagentur JPZ ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Im Falle einer hierauf beruhenden Inanspruchnahme durch Dritte, stellt der Auftraggeber Werbeagentur JPZ von deren Ansprüchen frei.
Werbeagentur JPZ verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Auftraggeber stellt Werbeagentur JPZ von Ansprüchen Dritter frei, wenn Werbeagentur JPZ nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat.
(5) Erachtet Werbeagentur JPZ für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach Abstimmung die Kosten.
(6) In keinem Fall haftet Werbeagentur JPZ wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Werbeagentur JPZ haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

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